Heute nahm ich einen Menschen auf, der zuvor im Zentrum für Psychiatrie in der Entgiftung war.
Bei der Antragstellung zeigte sich, dass Herr E. keinen Cent mehr in der Tasche hat. Er hatte zwar schon während seines Aufenthaltes im Krankenhaus über den Sozialdienst einen ALGII-Antrag gestellt, dieser war aber bisher noch nicht bewilligt worden. Wenn er zu uns käme, so wurde ihm gesagt, dann würde die Auszahlung schon gleich laufen. Nun ist es aber so, dass Herr E. bis vor etwa einem Monat in österreich gearbeitet hat und dort ohne seinen Ausweis mitzunehmen, Hals über Kopf verschwunden ist und alles liegen und stehen ließ.
Das Jobcenter teilte uns dann gleich mit, Herr E. müsse eine Antragstellung auf ALGI (bei der Arbeitsagentur) nachweisen, damit wir ihn auszahlen dürfen. Diese ist aber nur unter Vorlage eines (zumindest vorläufigen Personal-)Ausweises möglich, den Herr E. ohne Geld auch nicht beantragen kann. Des Weiteren fragte das Jobcenter nach, ob er noch über Lohn von seiner Tätigkeit in österreich verfüge. Dem ist aber nicht so. Nun werde ich nochmals recherchieren müssen…
Inzwischen bin ich seit mehr als 18 Jahren in der Wohnungslosenhilfe tätig und stelle immer wieder fest, dass die Menschen mehr an Beziehungsarmut leiden als an materieller Armut. Allerdings geht das eine auch ein Stück weit mit dem anderen einher, weil eine gesellschaftliche und damit auch kulturelle Teilhabe mit den wenigen Mitteln nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist, wenn überhaupt.


