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Autorenarchiv : MartinN

Stromsperre: Familie B. sitzt im Dunkeln

Dienstag, 28. April 2009

Es scheint ein weit verbreitetes Handlungsmuster bei verschuldeten Menschen zu sein, die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und die Miete nicht pünktlich zu zahlen. Andere Gläubiger setzen diese Menschen stark unter Druck. Sie bekommen Angst und bezahlen zuerst diese Schulden und verschieben die Miet- und Stromzahlungen auf den nächsten Monat. Das ist oft der Einstieg in eine Spirale, die mit einer Stromsperre oder Wohnungskündigung endet.

Eine Ursache liegt in ungerechten Arbeitsverhältnissen. Heute kommt Herr B., er ist Vater von zwei kleinen Kindern. Seine Frau schreibt ihre Abschlussarbeit an der Universität. Der örtliche Stromversorger hat den Strom abgestellt. Den Lebensunterhalt verdient Herr B. bei einem privaten Briefzustelldienst. Seinem Arbeitgeber ist er hilflos ausgeliefert. Die Arbeitszeit ist unregelmäßig, das Arbeitsaufkommen schwankt, oft muss er kurzfristig für Kollegen einspringen. Sein Einkommen schwankt daher sehr. Er ist froh, überhaupt eine Arbeitsstelle zu haben und traut sich nicht gegen diese Arbeitsbedingungen anzugehen. Hier sind Menschen einem Arbeitsmarkt ausgeliefert, der auch in Zukunft auf ihre Notlage setzt und sie gnadenlos ausnutzt.

So hat er in der Vergangenheit aus Geldmangel immer wieder die Zahlung der Stromabschläge verschoben, in der Hoffnung, im nächsten Monat wieder mehr Geld zur Verfügung zu haben. Das wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Aufgrund unseres guten Kontaktes zum örtlichen Stromversorger konnte ich die umgehende Aufhebung der Stromsperre erreichen. über einen Fonds habe ich die rückständigen Stromabschläge bezahlt. Herr B. zahlt den Betrag an diesen Fonds in kleinen Raten zurück.

Der Haftbefehl ist vom Tisch

Freitag, 24. April 2009

Ich erlebe immer wieder, dass Menschen sich nach einem Telefonat oder Beratungsgespräch nicht mehr melden. Scheinbar ist anschließend der Druck nicht mehr so groß oder die Betroffenen gehen andere Wege. So war ich etwas gespannt, ob Herr P. zu dem vereinbarten Termin kommt.

Und er kam tatsächlich. Wie besprochen war er auch bei der Staatsanwaltschaft und hat dort einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit gestellt. Bevor die Staatsanwaltschaft entscheidet, will sie von mir noch weitere Unterlagen und Informationen. Ich bespreche das weitere Vorgehen mit Herrn P. Er wirkt immer noch sehr verunsichert. So richtig glauben kann er nicht, dass die Haftbefehle vom Tisch sein sollen. Ich sehe das positiv, für mich ist im Moment die größte Gefahr gebannt.

Jetzt geht es darum, die nächsten Schritte zu planen. Er muss unbedingt die Unterhaltszahlungen für sein Kind leisten. Gerät er in Rückstand und hat nicht vorab eine Aussetzung geklärt, wird alles was ich vereinbart habe wieder hinfällig. Dann ist die Haft nicht mehr zu verhindern. Mit den anderen Gläubigern werde ich mich in den nächsten Tagen in Verbindung setzen.

Das Bankkonto wurde Herrn P. gekündigt. Bei einer anderen Bank hat er bisher kein Bankkonto bekommen. Das ist für ihn sehr ärgerlich und mit hohen Zusatzausgaben verbunden. Für jede überweisung muss er mindestens fünf Euro bezahlen. Hier werde ich ihn auch unterstützen.

Während ich diese Zeilen zu Ende bringe, kommt mal eine erfreuliche Nachricht aus Berlin. Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (”P-Konto”) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Reform tritt erst ein Jahr nach Verkündigung in Kraft, damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die änderungen erst gegen Mitte 2010 in Kraft treten werden. Diese Reform ist überfällig und sehr zu begrüssen. Herr P. hätte heute noch sein Girokonto. Viel ärger und viele Nachteile wären ihm erspart geblieben.

Inkasso-Unternehmen als moderne Raubritter

Dienstag, 21. April 2009

Früher standen die Raubritter und Wegelagerer vor den Toren der Stadt und haben die Menschen ausgenommen. Ein paar Inkasso-Unternehmen und Rechtsanwälte haben heute diese Rolle übernommen. Ich möchte hier nicht alle Firmen anschwärzen, die sich mit der Verwaltung von Schulden beschäftigen, aber leider gibt es in der Branche einige schwarze Schafe. Sie setzen auf die Unwissenheit und Hilflosigkeit von Betroffenen.

Mir liegen Schreiben vor, in denen es z.B. um eine nicht bezahlte Rechnung in Höhe von 10 Euro geht. Innerhalb von ein paar Monaten werden daraus schnell 400 Euro. Heute wurde ich wieder mit so einem Fall konfrontiert. Frau K., eine Rentnerin im Alter von 75 Jahren, bekommt eine kleine Rente. Ergänzend erhält sie Sozialhilfe. Die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen haben jetzt ihr Konto gepfändet. Sie kann kein Geld mehr abheben, die Miete und Strom nicht bezahlen. Vor mehr als fünf Jahren hat Fr. K. an einem Gewinnspiel teilgenommen und um die Gewinnchancen zu erhöhen eine Bestellung aufgegeben. Den versprochenen Gewinn hat sie nie erhalten. Sie fühlte sich betrogen und hat die Rechnung nicht bezahlt. Eines Tages bekam sie dann Post von der Firma UGV Inkasso. Sie kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit, da sie sich ungerecht behandelt fühlte. Schon damals kam es zu einer Kontopfändung, die mein Kollege rückgängig machen konnte.

Den Rechtsanwälten ist die Lebenssituation der Frau bekannt. Sie kennen die Einkommenssituation und wissen, dass Sie bei der Frau kein Geld einklagen können. Trotzdem versuchen sie es immer wieder. Mit Halbwahrheiten oder Kontopfändungen werden die Betroffenen unter Druck gesetzt, in der Hoffnung, Zahlungen zu erhalten. Das Vorgehen hat Methode. Nur wenige Menschen wenden sich an Schuldnerberatungsstellen oder seriöse Rechtsanwälte. Immer wieder ärgert es mich, wie hier die Unwissenheit ausgenutzt wird und wie die Menschen mit Drohbriefen und Unwahrheiten zu Zahlungen gezwungen werden sollen.

Sparkasse sorgt für positive Überraschung

Freitag, 17. April 2009

Selten gibt es Tage, an denen sich überraschend neue Möglichkeiten eröffnen. Heute war so einer. Der Grund war ein Telefonat mit der örtlichen Sparkasse. Dabei ging es um das Konto einer Familie mit drei Kindern, die ich seit etwa acht Wochen berate. Hr. B. kam zu mir, da die Agentur für Arbeit ihm den Hinweis auf unsere Beratungsstelle gegeben hatte. Seit Ende des vergangenen Jahres ist Hr. B. arbeitslos. Er war sich sicher, schnell wieder eine Arbeit zu finden.
Paradox, aber wahr: Die Basis seiner Probleme liegt in einer guten Vergangenheit. 2004 hatten er und seine Frau jeweils eine gut bezahlt Arbeitsstelle. In dem Jahr kauften sie sich eine günstige Vier-Zimmer-Eigentumswohnung. Dann wurde die Frau arbeitslos und fand nur noch einen 400-Euro-Job. Die Firma von Hr. B. musste ein paar Monate später Konkurs anmelden. Kurzfristig war auch er arbeitslos. Die Arbeit, die er dann fand, war nicht mehr so gut bezahlt.
Die beiden verschuldeten sie sich immer mehr – immer in der Hoffnung, dass sie bald wieder eine besser bezahlte Arbeit finden. Hinzu kamen dubiose Finanz- und Bankberater, die eher an ihr Vorteil dachten und so die Probleme der Familie verschärften.
Als das Ehepaar das erste Mal zu mir kam, war ich erschlagen von der Problematik. Es war unglaublich, was für Versicherungen und Verträge sie abgeschlossen hatten. Der Dispokredit auf dem Girokonto war mit 4.000 Euro ausgeschöpft. Lastschriften für Wohnung, Strom und andere Zahlungsverpflichtungen wurden nicht mehr ausgeführt. In so einer Situation ist die Bank schnell dabei, den Dispokredit zu kündigen. Mir wurde sofort klar, dass hier die Existenz der Familie auf dem Spiel steht. Das oberste Ziel ist der Erhalt der Wohnung, da eine Mietwohnung nicht günstiger wäre.
Inzwischen habe ich einen besseren überblick und heute eben mit der Sparkasse telefoniert. Wir haben einen Weg gefunden, den Dispokredit abzulösen. Dadurch kann über das Konto wieder verfügt werden. So lange die Zinsen und die Tilgung für die Wohnungsfinanzierung gezahlt werden, besteht von Seiten der Sparkasse kein Handlungsbedarf mehr. Jetzt geht es darum, für die anderen Schulden eine Lösung zu finden.

Haftbefehle aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen

Donnerstag, 16. April 2009

Ein Gedanke ist mir auf dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit in letzter Zeit immer wieder gekommen: “Eigentlich müssten mein Kollege und ich doch alle überschuldeten Menschen in unserer Kleinstadt mal beraten haben!” Dem ist nicht so! Die Nachfrage nach Schuldner- und Insolvenzberatung ist nach wie vor enorm hoch. Wartezeiten von drei Monaten und mehr sind die Regel. Das wird sich durch die derzeitige Krise wohl kurzfristig auch nicht ändern.

Natürlich helfen und beraten wir Menschen deren Existenz bedroht ist umgehend (Strom abgestellt, Räumungsklage der Wohnung, Haftbefehl, etc.). So auch heute. Herr P. kommt mit einem Stapel Unterlagen. Er hatte kurzfristig einen Termin bekommen. Es sei ihm mehr als peinlich zu mir zu kommen. Sein Chef hätte es ihm dringend geraten. Hr. P. ist sehr nervös. Ich spüre welche überwindung es ihn gekostet haben muss, zu mir zu bekommen.

Schnell wird mir bei der Durchsicht der Akten klar: Es muss gehandelt werden. Von zwei Amtsgerichten sind Haftbefehle ausgesprochen worden. Es geht um eine Geldstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung und angeblichen Mietbetrug. Von der Polizei hat er auch ein Schreiben bekommen, mit der Aufforderung sich zu melden. Diesen Brief findet er nicht, muss er wohl zuhause vergessen haben.

Anfang 2008 sei er zusammengebrochen, Diagnose: Burnout. Sein Beruf, die Tochter mit der Neurodermitis, die Trennung von seiner Lebenspartnerin und auch noch der Tod seiner Mutter, das alles sei zu viel geworden. Er hat dann nichts mehr gemacht. War mal krank geschrieben, kurz in der Klinik, hat einen Monat gearbeitet und war dann wieder krank. Unterhalt und die Miete konnte er nicht mehr zahlen. Ende September 2008 hat sein alter Chef ihm wieder eine Chance gegeben und ihn eingestellt.

Damit die Haftbefehle zurückgenommen werden, schicke ich ihn zur Staatsanwaltschaft. Er soll die Umwandlung der Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit beantragen. Parallel werde ich mit den Gerichten Kontakt aufnehmen. Nächste Woche soll Herr P. wieder zu mir kommen. Dann werden wir weitersehen.