« Albtraum der Sucht Die Maulwurfstorte »

Unbedarft und mit jugendlichem Eifer hatte Frau N. Anfang der 90er-Jahre ein Bekleidungsgeschäft eröffnet. Nach einigen Jahren ging das Projekt in den Konkurs. Sie war enttäuscht über ihr Scheitern und nicht fähig, sich den Folgen zu stellen. Sie wurde depressiv und hat sich nicht mehr um die Schulden gekümmert.

Im Juli 2007 kam Frau N., 37 Jahre alt, das erste Mal zu mir zur Beratung. Sie hatte sich stabilisiert. Wieder berufstätig, wollte sie sich der Problematik stellen. Zu der Zeit betrug der aktuelle Schuldenstand ca. 50.000 Euro. Um ihr wieder eine Berufs- und Lebensperspektive zu geben, stellte ihr ihre Familie zur Schuldensanierung einen Betrag in Höhe von 10 Prozent der Gesamtforderung zur Verfügung.

Damit habe ich versucht, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Die Mehrzahl stimmte meinem Vergleichsvorschlag zu. Damit die anderen Gläubiger auch zustimmen oder vom Amtsgericht per Beschluss dazu verpflichtet werden, habe ich im Dezember 2007 einen entsprechenden Antrag gestellt.

Auch persönlich ging es für Frau N. weiter aufwärts. Ende des Monats wird sie heiraten. Das schönste Hochzeitsgeschenk erhielt sie heute vom Amtsgericht. Endlich kam der Beschluss, in dem mein Vergleichsvorschlag als rechtsgültig gilt. Für alle Gläubiger ist der bindend. Jetzt muss nur noch die Vergleichssumme bezahlt werden und Frau N. ist von den restlichen Schulden befreit.

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Eine Antwort zu “Ein Hochzeitsgeschenk vom Amtsgericht”

  1. Sehr interessant und da kann man noch weiterdenken.