Rainer S.
Bauschert
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Goetzens
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Frey

Mit ‘arbeitslosengeld 2’ getaggte Artikel

Mitwirkungspflicht auch ohne Leistungen?

Sonntag, 31. Mai 2009

Ich bin immer noch am Husten. Vor zwei Wochen wollte ich eigentlich noch mal zum Arzt, hab’s aber bis heute nicht hingekriegt mir die Zeit zu nehmen. Gestern hatte ich beim Einkaufen das Gefühl, wenn ich jetzt zwei Kniebeugen mache, kippe ich aus den Latschen. Und auch im Bereich der Leber habe ich seit ein paar Tagen wieder diese Stiche.

Apropos Stiche. Vor einiger Zeit habe ich einen Brief von der AGOS (Leistungsabteilung Hartz IV) bekommen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich die Verpflichtung zur Mitwirkung habe und meine Kontoauszüge vom März und eine Lohnabrechnung vorlegen müsse. Mitwirkungspflicht aufgrund von Leistungsbezug? Ich beziehe keine Leistungen, aber ich dachte: Okay, die wollten prüfen, ob meine letzten Bezüge gerechtfertigt waren, da ich ja jetzt einen Job habe. Also habe ich sie hingeschickt. Jetzt habe ich einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Antrag auf Leistung abgelehnt ist. Ich habe keinen gestellt.

Mein Gefühl sagt mir, wenn ich einen gestellt und abzugsfähige Kosten geltend gemacht hätte, würden mir Leistungen zustehen. Auf meine Sachbearbeiterin bin ich sehr gut zu sprechen, aber die Leistungsabteilung – die haben auch Stiche. An sich sollte ich Widerspruch einlegen, aber wenn ich einen Energieüberschuss habe, gehe ich lieber zum Arzt. Wenn die mich noch mal nach Kontoauszügen fragen, empfehle ich denen einen guten Arzt.

PS: Morgen wird ein langer Arbeitstag. Mühlenfest, da rechnen wir mit 2.000 Leuten. Mehr als 15 überstunden darf ich eigentlich nicht ansammeln. überstunden werden nicht bezahlt, sondern sollen abgefeiert werden. Morgen bin ich dann bei 36. In der nächsten Woche sieht es auch nicht danach aus überstunden abbauen zu können. Es sieht eher nach zehn Stunden pro Tag aus.

Ohne Ausweis kein Geld

Dienstag, 10. März 2009

Heute nahm ich einen Menschen auf, der zuvor im Zentrum für Psychiatrie in der Entgiftung war.
Bei der Antragstellung zeigte sich, dass Herr E. keinen Cent mehr in der Tasche hat. Er hatte zwar schon während seines Aufenthaltes im Krankenhaus über den Sozialdienst einen ALGII-Antrag gestellt, dieser war aber bisher noch nicht bewilligt worden. Wenn er zu uns käme, so wurde ihm gesagt, dann würde die Auszahlung schon gleich laufen. Nun ist es aber so, dass Herr E. bis vor etwa einem Monat in österreich gearbeitet hat und dort ohne seinen Ausweis mitzunehmen, Hals über Kopf verschwunden ist und alles liegen und stehen ließ.
Das Jobcenter teilte uns dann gleich mit, Herr E. müsse eine Antragstellung auf ALGI (bei der Arbeitsagentur) nachweisen, damit wir ihn auszahlen dürfen. Diese ist aber nur unter Vorlage eines (zumindest vorläufigen Personal-)Ausweises möglich, den Herr E. ohne Geld auch nicht beantragen kann. Des Weiteren fragte das Jobcenter nach, ob er noch über Lohn von seiner Tätigkeit in österreich verfüge. Dem ist aber nicht so. Nun werde ich nochmals recherchieren müssen…
Inzwischen bin ich seit mehr als 18 Jahren in der Wohnungslosenhilfe tätig und stelle immer wieder fest, dass die Menschen mehr an Beziehungsarmut leiden als an materieller Armut. Allerdings geht das eine auch ein Stück weit mit dem anderen einher, weil eine gesellschaftliche und damit auch kulturelle Teilhabe mit den wenigen Mitteln nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist, wenn überhaupt.

Kostendruck und Einsparpotentiale – wer hat etwas davon?

Donnerstag, 05. März 2009

Als Herr H. am 2.3. sein ALG II für den laufenden Monat abholte, berichtete er mir, dass er inzwischen einen 1-Euro-Job bei der Stadtreinigung und Abfallentsorgung hat und in der Fußgängerzone einer uns näher bekannten schönen Stadt am Bodensee Abfall aufliest. Was ist an dieser Tätigkeit gemeinnützig und zusätzlich, wie es die Statuten für 1-Euro-Jobs vorsehen? Herr H. konnte es mir nicht erklären. Na ja, wenn ein halbes Jahr rum ist, wird er wieder monatlich ca. 180,- EUR weniger in der Tasche haben und immer noch keinen regulären Arbeitsplatz gefunden haben.
Die Hartz-IV-Reform spart in der Regel zwar Geld auf dem Rücken vieler armer Menschen ein, das ursprüngliche Ziel jedoch, die Leute nach einer Trainingsphase wieder in reguläre Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können, kann aufgrund der Arbeitsmarktstrukturen nicht eingehalten werden. Das wurde wohl bei der Einführung nicht gesehen. Skandal-Man Peter Hartz lebt dennoch locker weiter und der Staat spart Geld.

Wie Herr X. in den Mühlen der Reformen untergeht

Freitag, 20. Februar 2009

Heute bekomme ich erneut Post von einer großen gesetzlichen Krankenkasse. Es bleibt bei der Aufforderung, die Kosten in Höhe von knapp 1.000 Euro zu begleichen, für die ich Medikamente für Herrn X. im Oktober 2007 verschrieben habe. Meine Befürchtung bestätigt sich: Es wird ein mühsamer Prozess der Klärung anstehen. Was ist geschehen?
Im Juli 2007 wurde Herr X. aus einer psychiatrischen Klinik aus Süddeutschland nach längerer Behandlung entlassen. Er ist schwer psychisch erkrankt. Und – das ist nicht die Regel – er will sich weiter medikamentös behandeln lassen. Herr X. wollte wieder nach Frankfurt, dem Ort, der ihm aus früheren Jahren bekannt und vertraut ist.
So riefen die Klinikärzte bei uns an und baten um Mithilfe, denn: Herr X. besaß trotz Klinikaufenthalt zu diesem Zeitpunkt keinen Krankenversicherungsschutz. Aber er brauchte regelmäßig und nahtlos seine Spritzen und Medikamente, wollte er nicht erneut als Notfall in einer psychiatrischen Klinik landen. Schon gleich beim ersten Kontakt in unserer Straßenambulanz, vermittelte ich ihn an die Sozialarbeiter der CASA 21 (Caritas Aufsuchende Sozialarbeit Allerheiligenstraße 21).
Diese verhalfen Herrn X. zu einer vorübergehenden Unterkunft in einem Wohnwagen auf Kirchengelände (Wohnwagenprojekt). Außerdem boten sie ihre Hilfe an bei den unzähligen Prozeduren zur Beantragung von Arbeitslosengeld (ALG) II, Neuanmeldung bei der Stadt, Klärung der Krankenversicherung. Herr X. konnte weder gut schreiben, noch alles gut verstehen.
Ein Versuch, ihn gleich in die so genannte Grundsicherung (Sozialhilfe nach dem SGB XII) zu vermitteln, scheiterte an den Gesetzesauflagen und Vorschriften der Behörden und ämter: “Erst muss eine Ablehnung durch das Jobcenter erfolgen, dann können wir als Sozialamt mit der Prüfung unserer Zuständigkeit beginnen”.
Ob und wie ein Mensch in diesen übergangszeiten krankenversichert ist, interessiert nur wenige in der Stadt! Da helfen auch keine Eilanträge! Ebenso muss aber auch zunächst geprüft werden, ob Herr X. rechtmäßiger Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sein kann. Ja und dann ist natürlich zu klären, bei welcher Krankenkasse er versichert werden kann. Es muss ja jene sein, bei der er zuvor am längsten versichert war.
Zu dumm, Herr X. konnte es nicht genau sagen. Fälschlicherweise wurden die vom ALG einbehaltenen Krankenkassenbeiträge zunächst bei der falschen Kasse eingezahlt. Und die anschließend von ihm gewählte Krankenkasse erhielt angeblich nie seine Anmeldung. Gleichwohl schickte sie dem Sozialarbeiter und mir eine Mitgliedschaftsbescheinigung für den Fall einer Anmeldung. Heute – fast zwei Jahre später – muss ich bei meinen Recherchen feststellen: Vermutlich erfolgte nie eine formale Anmeldung durch das Jobcenter, obwohl Beiträge abgeführt wurden! Wohin und an wen? Wieso sollen wir nun die Kosten tragen?
Fest steht: Ich hätte Herrn X. wieder mit seinen teuren Medikamenten versorgt! So konnte er wenigstens einige Monate stabil und beschwerdefrei seinen Wohnwagen bewohnen und ein fast normales Leben führen. Ich hätte vielleicht gleich die Spendengelder dafür nehmen sollen – aber dann hätte man ihm auch die abzuführenden Krankenkassenbeiträge auszahlen müssen. Ungeklärte Fälle wie Herr X. sind leider kein Einzelfall. Irgendetwas läuft schief bei all den Reformen!

Abgefrorene Zehen

Dienstag, 17. Februar 2009

Wenn diese Woche so weiter geht, wie sie beginnt, werden wir vom Ambulanzteam mal wieder mit der breiten Palette brennender Fragen angesichts von Armut und Krankheit konfrontiert. Der Schnee von gestern ist schon geschmolzen, aber etwas fröstelt mich doch, bei diesem Gedanken.
Dr. Goetzens bei der Arbeit mit einem Obdachlosen | Foto: Cathia HeckerDie erste Hiobsbotschaft am Morgen: Franz hat es nur dreieinhalb Tage im Krankenhaus ausgehalten. Jetzt wird der 39-Jährige polizeilich gesucht, weil er einen Tag nach der Fußoperation einfach entlaufen ist! Genau vor einer Woche brachte ihn Regina, die Sozialarbeiterin in unsere Ambulanz. “Schaut euch mal seinen Fuß an, der tut ihm weh”, war die kurze übergabe. Den Anblick, der sich mir damals bot, werde ich so leicht nicht vergessen! Ebenso wenig geht mir der süßliche, übel riechende Gestank der eiternden Wunden so schnell aus dem Sinn.
Was war geschehen? Franz zeigte nach einigem Zögern schüchtern seinen rechten Fuß, an dem vier von fünf Zehen bis auf das Endglied fehlten! Nur noch Knochen und wundes, eitriges Fleisch waren zu sehen. Er musste höllische Schmerzen haben. “Wie ist das gekommen”, wollte ich wissen. “Das geht schon ein halbes Jahr”, war die knappe Antwort. “Erst waren die Zehen blau, dann schwarz und jetzt sehen sie so aus.”
“Aber sie müssen doch schon lange Schmerzen haben”, fragte ich fassungslos. “Ja, eh nein, ach wissen sie, mit 45-prozentigem Alkohol heilt das, wenn ich den drübergieße.”
Franz tauchte sonst im Hilfenetz der Wohnungslosenhilfe nicht auf. Nur sein Arbeitslosengeld II holte er sich regelmäßig bei den Straßensozialarbeitern. Diese hatten schon früher versucht, ihn zu uns zu schicken, aber davon wollte er nichts wissen. Er lebt “irgendwo draußen”, wie er sagt und will “alleine durchkommen”.
Nach kurzer Zeit wurde mir klar: Die Zehen von Franz sind einfach abgefroren, neben seiner Alkoholsucht scheint er auch eine psychiatrische Grunderkrankung zu haben. Ich vermittelte ihn schnell in die nahe gelegene Klinik. Erst nachdem noch ein Päckchen Tabak für ihn besorgt wurde, willigt Franz in den Transport ein. Peter, unser Krankenpfleger und Schülerin Jasmin begleiteten ihn, denn die Erfahrung zeigt, über solch “seltsame Patienten” ist niemand erfreut!
Nur zögernd ließ Franz in der Klinik ein Duschbad und den Kleiderwechsel zu. Dann wurde er stationär aufgenommen und am Fuß operiert. Schon zwei Tage später entlässt er sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat. – Wieder ist es kalt draußen und wir wissen nicht, wo wir Franz suchen können…
Neben dieser Nachricht wirkt das Problem der nicht versicherten rumänischen Frau mit ihrem kleinen Abszess fast harmlos. Und auch der Rückfall in die Alkoholsucht von Georg nach knapp vier Wochen Abstinenz relativiert sich. Ebenfalls beunruhigt stelle ich am Abend fest, dass Rudolf nicht wie verabredet am Freitag die Klinik aufgesucht hat und auch heute nicht zum Verbandswechsel erschien. Es ist noch keine zwei Jahre her, da hatte er sich in Selbsttötungsabsicht verbrennen wollen. Wie gut, dass mir Marijana später noch zuruft: “Du, er hat doch die letzte Nacht im Ostpark geschlafen!” Fast erleichtert fahre ich heim: Rudolf lebt noch. und was wird aus Franz?

Kontoauszüge im Papierkorb – Hartz-IV-Anspruch im Eimer

Montag, 26. Januar 2009

Heute kommt Axel F. zu mir und bittet mich, mir etwas Zeit für ihn zu nehmen. Er hat wahnsinnigen Stress mit der “Kommunalen” – also dem Amt, das bei uns die Arbeitslosengeld II-Anträge bearbeitet. Nach einem Haftaufenthalt letzten Jahres, einer kurzen Zeit im Arbeitslosengeld II-Bezug, einer weiteren kurzen Zeit in Arbeit, ist er nun wieder arbeitslos. Die Zeitarbeitsfirma hat ihm gekündigt, da ihn keine Firma mehr ausleihen wollte, als sie mitbekamen, dass er im Gefängnis saß. In dieser Zeit erarbeitete er sich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Er ist wieder auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Das hat er auch beantragt. Axel musste einige Nachweise nachreichen, damit sein Antrag bearbeitet werden konnte. Letztlich fehlen nun “nur noch” die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Diese sind nun nicht mehr da, weil er sie weggeworfen hat: “War ja sowieso nix drauf!” Nun das Dilemma: Seine Bank möchte pro Kontoauszug pro Monat fünf Euro. Axel hat überhaupt kein Geld mehr. Er lebt auf Kosten anderer, und muss schauen, dass er überhaupt noch etwas zu essen bekommt.
Nun soll er 15 Euro für die Kontoauszüge bezahlen. Die Bank lässt nicht mit sich reden. Das Amt, auf dessen Geld er sehnsüchtig wartet, unterstützt ihn erst, wenn er die Kontoauszüge bringt. Weitere Brisanz bekommt der Fall dadurch, dass er im Moment ohne Arbeit und Sozialleistungen auch nicht krankenversichert ist. Daher kann er auch nicht in ein dringend erforderliches Substitutionsprogramm gehen oder sonstige ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Teufelskreis!
Es bleibt nun letztendlich an uns hängen, dass wir ihn mit Spendenmitteln, die wir in geringem Umfang zur Verfügung haben, unterstützen, dass er sich seine Kontoauszüge besorgen kann und damit dann die Hilfe gewährt werden kann.