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2009 31 Jan

Die kleine Hand an der Glasscheibe

Autor: Keller | Kategorie: Haft | RSS 2.0 |
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Ich wurde verurteilt wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In meinem Fall Beihilfe zum Schmuggel von Cannabis. Ich war nicht vorbestraft. Ich erzähle das, weil es als BtmG-Häftling (Betäubungsmittelgesetz) ein richtig aufreibendes Erlebnis ist, monatlich für zwei Stunden Besuch zu empfangen: Man sitzt sich in zwei Kammern gegenüber, getrennt durch eine dicke Glasscheibe. Das Abhörgerät an der Wand leuchtet und man schreit sich an, damit man sich überhaupt verstehen kann.
Ich erinnere mich an meinen damals 10-jährigen Sohn, der vor meiner Haft noch gerne auf meinem Schoß gekuschelt hatte. Wie er in dieser Kammer seine kleine Hand an die Glasscheibe legte, um mir ein wenig nahe zu sein, werde ich nie vergessen.
Auch die “Zellenfilze” ist eine Angelegenheit, mit der man sich erst einmal abfinden muss: Man kommt also irgendwann, eventuell nichts ahnend, in die Zelle zurück und findet alle Habseligkeiten in heillosem Durcheinander vor. Persönliche Bilder von der Pinnwand entfernt, Kleider- und Vorratsschrank ausgeräumt, Bett abgezogen. Vielleicht liegt sogar ein Notizzettel mit Anweisungen dort, wie zum Beispiel dass die Fenster zu putzen sind. Oder es fehlen gar ein paar Dinge. Weggesperrt bis zur Entlassung. Der Grad der Verwüstung hängt ab von der Auffälligkeit des Häftlings und natürlich auch von der Laune der Beamtin. Die Zellen werden mindestens einmal monatlich gefilzt. Zellenfilze mit Beamtin finde ich humaner als mit Hund!
Drogenabhängigen kann es sogar passieren, dass sie zum Beispiel aus der Essensschlange abgeführt werden, um im eiskalten Duschraum zu “strippen”. Was bedeutet, sich vor den Beamtinnen auszuziehen, Kleidung und eventuell sogar den Tampon untersuchen zu lassen und wieder Kniebeugen, Fußsohlen zeigen, aber das habe ich ja vorgestern schon beschrieben…
Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen diese Vorsichtsmaßnahmen versagen und der Drogentest positiv ist – oder man konnte nicht pinkeln, was auch positiv bedeutet. Als Strafe kommt eine Woche Bunker in Frage, was letztendlich der JVA-Chef zu entscheiden hat. Bunker ist ein Raum mit Klo in der Mitte und Bibel, sonst nichts. Durch ein Sichtloch in der verschlossenen Tür kann der Wärter zusehen wie der Gefangene … die Bibel liest. Bei anderen Vergehen wird mit Einkaufssperre, Freizeitsperre (kein Aufschluss), Ausgangssperre (falls dieser gewährt wurde), Sicherheitsverwahrung oder einer Mischung daraus geahndet.

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